Die Republik 1918-1938

Nachdem für die Dauer des Weltkriegs jede Mitgliederaufnahme gesperrt worden war und man auch in den ersten Nachkriegsmonaten noch auf diesem Stopp verblieb, wurden die ersten neuen Mitglieder der Republik in der außerordentlichen Hauptversammlung am 6. Februar 1919 aufgenommen, es handelte sich um zwei Maler und einen Bildhauer.

In den zwanziger und dreißiger Jahren gab es in den Kommissionen und Ausschüssen oft Diskussionen über eine notwendige Änderung der Praxis der Aufnahmen; man sprach immer wieder von einer notwendigen Verjüngung des Künstlerhauses, von notwendigen oder abzulehnenden Aufnahmen umstrittener oder nicht anerkannter Künstler, von einer Qualitätserhaltung und überhaupt von Aufnahmebegrenzungen wie numerus clausus. Neue Mitglieder brachten zwar durch ihre Jahresbeiträge Geld in die Genossenschaftskassa, schöpften es aber durch Stipendien und sonstige Unterstützungen wieder ab. Eine einheitliche Linie der Mitgliedsaufnahmen gab es in diesen Monaten und Jahren nicht, allgemein herrschte Unsicherheit, ja Desorientierung. Man war für Mitglieder-Werbeaktionen und wieder dagegen. Man war für moderne Kunst, aber gegen nicht anerkannte moderne Künstler.

Tatsächlich konnten moderne und konservative Künstler, junge und alte im Künstlerhaus wie seit je nebeneinander ausstellen und Mitglieder der Genossenschaft werden; die Kataloge dokumentieren es, sie zeigen ein bemerkenswertes Spektrum der jeweils zeitgenössischen Kunst. Nur eines sollten die Mitglieder um 1920 nicht: Plakate malen. Plakate zählten nicht zur Kunst der Malerei, sie blieben den Werbegraphikern und somit dem Gewerbe vorbehalten.
Die zunehmende Armut der Künstler machte sich auch am Interesse um die Genossenschaft bemerkbar. Die Mitgliedsbeiträge, obwohl bereits wesentlich niedriger, als in der Monarchie, waren immer noch sehr hoch und viele Künstler blieben regelmäßig im Rückstand. Ab 1931 wurde es möglich, diese Mitgliedsbeiträge auch in Kunstwerken zu zahlen, was eine gewisse Erleichterung brachte. Trotzdem trauten sich anscheinend viele, auch bedeutendere Künstler dieser Zeit nicht, um die Mitgliedschaft der Genossenschaft überhaupt nur anzusuchen.
Wie man auch im Haus selbst um jeden Schilling bemüht war, zeigt ein Beschluss vom 12. Oktober 1937: abgesehen von einigen wenigen ausgesucht prominenten, persönlich eingeladenen Gästen sollte von nun an auch das Vernissagepublikum den normalen Ausstellungseintritt zahlen. Nur die deutsche Besetzung im März 1938 verhinderte die praktische Durchführung dieses Vorschlags und so kennt man auch die möglichen, jedenfalls zu erwartenden Reaktionen des Vernissagepublikums in der Praxis nicht.

Aus sozialen Überlegungen wurde ab dem 4. Jänner 1938 den älteren Mitgliedern ihr Jahresbeitrag völlig erlassen; vorerst ab dem achtzigsten Geburtstag, nach der Hauptversammlung am 20. Februar 1941 allen über siebzig. Diese Regelung besteht bis heute, auch wenn man einige Male auf sie vergaß und sie erst nach Protesten der Betroffenen wieder reaktivierte. Dafür wurde die Beitragsbefreiung der auswärts lebenden Künstler stillschweigend aufgehoben – man hatte ja nun kaum welche.1