Personenverzeichnisse

Gesamtverzeichnis der Mitglieder der Genossenschaft/Gesellschaft der bildenden Künstler Wiens/Österreichs 1861-2004

(Siehe auch: Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft.)

Die hier angeführte Übersicht der Künstler mit ihren Kurzbiographien ergänzt die gängigen Nachschlagewerke (Thieme-Becker, Vollmer, Fuchs, AKL etc.). Sie beinhaltet die wichtigsten, nach Möglichkeit amtlich überprüften Lebensdaten mit ergänzender Information in Bezug auf das Künstlerhaus sowie des Familienumfelds bzw. sozialen Hintergrunds jedes einzelnen – d.h. Daten, die man in den biographischen Künstlerlexika üblicherweise nicht findet. Manche Formulierungen wurden der Unmittelbarkeit wegen bewusst im jeweiligen zeitgenössischen Stil belassen. In dieser Liste der bildenden Künstler sind neben ordentlichen Mitgliedern, also Berufskünstlern, auch ao. Mitglieder und Freunde enthalten, die sich als Hobbykünstler bzw. wie man früher sagte, Amateure bzw. Dilletanten betätigten und deren Werke heute im Kunsthandel ebenfalls anzutreffen sind. Wo nicht besonders vermerkt, gilt die Aufnahme als ordentliches Mitglied der Genossenschaft/Gesellschaft. Manche Daten der Mitgliedschaftsdauer sind mangels genauer Protokollierung, nicht vorhandener Mitgliederverzeichnisse oder nicht erhalten gebliebener Kassabelege kaum mehr genau feststellbar; das betrifft vor allem die erwähnten Hobbykünstler. Vermerkt wurden weiter Mitgliedschaften in konkurrierenden Vereinigungen.

Die zweite große Übersicht ist den Kunstfreunden, die sich künstlerisch selbst nicht betätigten, aber an der bildenden Kunst interessiert waren und im Künstlerhaus etwa Kunstwerke angekauft haben, sowie dem Künstlerhauspersonal gewidmet. Auch hier konnten nicht alle Daten einwandfrei eruiert werden; vor allem Austritte der Teilnehmer während der Weltwirtschaftkrise fehlen oft. 1922 erschien das vorletzte gedruckte Teilnehmerverzeichnis, im Mai 1941 das letzte. Was dazwischen und später war, kann man im Hinblick auf die inzwischen skartierten Kassaeinzelbelege kaum mehr genau rekonstruieren. Viele Austritte erfolgten außerdem nur mündlich. Streichungen aus politischen Gründen 1938 und danach sind dagegen in beiden Listen vollständig enthalten. Der Ausdruck „Austritt“ ist bei Angestellten auch als Kündigung in allen Formen (hat selbst gekündigt, wurde gekündigt, entlassen, pensioniert) zu verstehen; „Aufnahme“ bedeutet auch den Beginn der Anstellung bzw. der Mitarbeit im Künstlerhaus.

Zu beachten ist, dass die verwendete EDV-mäßige alphabetische Ordnung die Umlaute nicht berücksichtigt, also als ob es sie gar nicht gäbe; deshalb ä=a, ö=o, ü=u.
Die Todes- und Geburtsdaten wurden, soweit es möglich oder von Bedeutung war, mit den Totenprotokollen und Friedhofsbüchern der Gemeinde Wien sowie der IKG verglichen und ergänzt; bei fehlenden Sterbedaten ist anzunehmen, dass die betreffende Person nicht in Wien verstarb oder dass bei zahlreicher Namensgleichheit eine genaue Zuschreibung nicht möglich war. Manche Daten fehlen auch, wo man sie von den Familienangehörigen bzw. im Hinblick auf den heute allgegenwärtigen schon rigoros gehandhabten sogenannten Datenschutz nicht bekam. Soweit möglich wurden auch die Geburtsdaten überprüft, da etwa manche Künstler ihr Taufdatum als Geburtsdatum ansahen; in den von ihnen persönlich geschriebenen Biografien kommen außerdem – nicht nur bei Frauen – auch öfters falsche Angaben das tatsächliche Alter betreffend. Ganz junge Künstler machten sich gerne älter, mit zunehmendem Alter wurde es umgekehrt. Ältere Architekten bangten um Aufträge, ihr 60. oder 70. Geburtstag wurde deshalb nur ungern öffentlich kundgemacht. Eine ausgezeichnete Architektendateibank wurde 2008 vom Architektenzentrum ins Internet gestellt: www.architektenlexikon.at.

Geläufige und häufige Titel, die man voraussetzt, vor allem akademische, wurden hier in der Regel nicht angeführt – das betrifft hauptsächlich Architekten; ein Doktorat bei einem Maler wird hingegen vermerkt.

Freunde der Gegenwart (aufgenommen nach 1979), die keine Mäzene, sondern als Abonnenten Nutznießer der Künstlerhauseinrichtungen waren bzw. sind, wurden ihrer Menge wegen nicht in die Liste aufgenommen; ebenso das Hauspersonal, das nur kurzfristig beschäftigt war (etwa Aufseher oder Arbeiter für eine einzige Ausstellung, Aushilfssekretärinnen) bzw. das sonst nicht wesentlich in Erscheinung trat und somit auch kaum in der kunsthistorischen Literatur vorkommen wird.

Die Wohnadressen findet man in den vom Künstlerhaus herausgegebenen, gedruckten Mitgliederverzeichnissen, die erst heute aus sogenannten Datenschutzgründen fast „geheim“ geworden sind. In Wien verbreitet waren seinerzeit die Lehmanns- und Herold-Wohnungs-Anzeiger, die alle Hauptmieter bekannt gaben. Die Jahrgänge 1934 und 1941 wurden überdies nach Adressen geordnet, so dass man leicht feststellen konnte, wer alles in einem Haus unter der betreffenden Adresse wohnte bzw. gemeldet war.

Für die Suche nach Familienangehörigen, etwa anlässlich der Copyright-Forschung, erweisen sich mangels anderer oder wegen des Datenschutzes unzugänglichen Quellen die Internet-Dateien der MA 43 und der IKG als besonders wichtig, da man über die Belegung einzelner Gräber auf die Familienverhältnisse der Bestatteten zurückschließen kann.

An den Kurzbiographien aktueller, lebender Mitglieder mitgearbeitet haben und mit der oft mühsamen Überprüfung der Daten beschäftigt waren Frau Mag. Irene Korom, Barbara Peintinger und Karoline Schliemann.

Abkürzungen:
ADKG Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft
ao. außerordentliches
FS Fachsektion
= Grabstätte, Name des Friedhofs. Bei Ehrengräbern wird zwischen einem “Ehrengrab” und einem “ehrenhalber auf Friedhofsdauer gewidmeten Grab mit Inobhutnahme” nicht immer streng unterschieden. Im Prinzip gibt es drei Arten:
– Ehrengräber werden seit 1945 nur am Zentralfriedhof gewidmet. Sie liegen in den dafür reservierten Gruppen, die Pflege wird von der Stadt Wien besorgt; die Aufstellung eines Grabsteins obliegt den Angehörigen. Beigelegt werden können nur die Gattin bzw. Kinder. Voraussetzung für die Widmung sind außerordentliche Verdienste des Verstorbenen.
– Ehrenhalber gewidmete Gräber auf Friedhofsdauer sollen am Zentralfriedhof in der Gruppe 40 zusammengefasst werden. In besonderen Fällen sind Widmungen auch auf anderen Friedhöfen möglich. Die Pflege und die Anschaffung des Grabsteins obliegen den Angehörigen. Beim Heimfall eines Grabes in anderen Gruppen, in dem eine berühmte Persönlichkeit ruht, ist die Übernahme der Pflege durch die Gemeinde möglich.
– Inobhutnahme von Grabstellen erfolgt, wenn ein Grab, in dem eine berühmte Persönlichkeit ruht, verwahrlost ist bzw. um das keine Angehörigen mehr sorgen. Auf Friedhofsdauer.
IKG Israelitische Kultusgemeinde
KH Künstlerhaus
KPQ Kriegspressequartier
LA Leitender Ausschuss
o. ordentliches
Pg. Parteigenosse, Mitglied der NSDAP; Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien werden nicht angeführt
RKK Reichskunstkammer, Reichskammer der bildenden Künste

1 Gulden, fl., österreichischer Währung mit 100 Kreuzern der Jahre 1868-1900 entspricht ungefähr 11 Euro des Jahres 2009, wenn wir die Kursschwankungen unberücksichtigt lassen (1860 11,38, 1870 11,58, 1880 10,25, 1890 11,20). Ab 1.1.1900 rechnete man in der Kronenwährung, 1 fl. = 2 Kronen.

1 Krone, K, mit 100 Hellern, der Jahre 1900 bis 1914 entspricht ungefähr 5 Euro, wobei eine geringe Inflation die Krone langsam entwertete (1900 5,73, 1905 5,38, 1910 4,83, 1914 4,60).
Die Kriegsjahre brachten starke Geldentwertung, die sich bis zur Einführung der Schillingwährung mit dem 1.1.1925 so steigerte, dass eine genaue Berechnung äußerst mühsam wurde (1 Krone des Jahres 1915 entspricht 2,74 Euro, 1916 1,33, 1917 0,67, 1918 0,41, 1919 0,16, 1920 0,08, 1924 0,0003).

Ab dem 1.1.1925 rechnete man in der Schillingwährung, 10 000 Papierkronen = 1 Schilling mit 100 Groschen. 1 Schilling der Jahre 1925 bis 1938 entspricht ungefähr 3 Euro. Es gab Kursschwankungen, aber kaum Inflation (1925 3,07, 1930 2,84, 1935 3,04).

Die Reichsmark, RM, mit 100 Pfennigen, wurde am 26.4.1938 eingeführt, 1,50 Schilling = 1 Reichsmark. Die Kaufkraft einer RM der Jahre 1938 bis 1945 entspricht ungefähr 4,50 Euro.
Am 21.12.1945 wurde die Schillingwährung eingeführt, 1 RM = 1 Schilling mit 100 Groschen, später abgekürzt mit ATS. Die Inflation entwertete den Schilling langsam, aber ständig. 1 S des Jahres 1946 entspricht 3,26 Euro, 1947 1,66, 1948 0,93, 1950 0,66, 1960 0,39, 1970 0,27, 1980 0,15, 1990 0,11, 2000 0,04. Bei der Einführung des Euros am 1.1.2002 entsprachen 13,7603 Schilling einem Euro.1